Statuten der Thurgauer Mittelstufenkonferenz
- Allgemeines
- Organe
- Finanzen
- Schlussbestimmungen
I. Allgemeines |
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Name und Sitz |
Unter dem Namen Thurgauer Mittelstufenkonferenz (TMK) besteht eine Stufenkonferenz für den 2. Zyklus (3. – 6. Klasse) im Kanton Thurgau. Sie ist ein Verein im Sinn von Art. 60 ff. ZGB. Sitz des Vereins ist der jeweilige Wohnort der Präsidentin/des Präsidenten. |
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Zweck |
Die TMK vertritt die pädagogischen, stufenspezifischen und standespolitischen Anliegen der gesamten Lehrerschaft des 2. Zyklus und fördert die Entwicklung des Berufsbildes. |
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Zuordnung |
Gemäss Artikel 9 der Statuten von Bildung Thurgau sind die TMK und die anderen Teilkonferenzen Organe von Bildung Thurgau. |
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Mitglieder |
Alle im Kanton Thurgau m 2. Zyklus (3. – 6. Klasse) tätigen Lehrpersonen können Mitglieder der TMK werden. |
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Schulleiter/innen von Primarschulen können Mitglied werden, sofern sie mindestens ein Pensum von 30% im 2. Zyklus unterrichten. |
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Lehrpersonen, welche die Bedingungen der Mitgliedschaft erfüllen, jedoch aus berufsspezifischen Gründen noch einer andern thurgauischen Teilkonferenz angehören, können ebenfalls Mitglied werden. |
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Die Mitgliedschaft erfolgt durch Bezahlung des Mitgliederbeitrags und gilt jeweils für ein Jahr. |
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Pensionierte und ehemalige Mitglieder der TMK können durch Bezahlung des Mitgliederbeitrags Passivmitglieder werden. Passivmitglieder haben jedoch kein Stimmrecht. |
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Aufgaben |
Die TMK setzt die Strategie von Bildung Thurgau um. Sie erfüllt gemäss Artikel 12 der Statuten von Bildung Thurgau folgende Aufgaben: |
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§ Förderung des Unterrichts, der Aus- und Weiterbildung und der Schulentwicklung; § Behandlung von gesellschaftlichen Entwicklungen, welche die Schule betreffen; § Behandlung von Aufträgen der Geschäftsleitung von Bildung Thurgau; § Ausübung des Begutachtungs- und Antragsrechtes; § wahrnehmen des Mitspracherechtes beim Aushandeln von Leistungsaufträgen. |
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II. Organe |
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Die Organe der TMK sind: a) die Jahrestagung b) der Vorstand c) die Revisionsstelle |
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Amtsperiode |
Die Amtsperiode beträgt für alle Funktionen vier Jahre, eine Demission ausserhalb der Amtsperiode ist möglich. |
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a) Jahrestagung |
Die Jahrestagung ist das oberste Organ der TMK. |
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Aufgaben |
Ihre Aufgaben sind § Wahl des Vorstands § Wahl des Präsidenten/der Präsidentin § Wahl der Delegierten in die Delegiertenversammlung von Bildung Thurgau und deren Suppleanten § Wahl der Revisionsstelle § Beratung und Verabschiedung der statuarischen Geschäfte (Jahresbericht, Budget, Rechnung) § Verabschiedung von Anträgen und Stellungnahmen § Festsetzung des Mitgliederbeitrages § Genehmigung des Entschädigungsreglementes |
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Wahlbewerbungen |
Bewerbungen für das Präsidium oder den Vorstand müssen bis spätestens 14 Tage vor der Tagung, an welcher die Wahl vorgenommen wird, beim Präsidenten oder bei der Präsidentin gemeldet werden. |
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Anträge |
Anträge zu an der Jahrestagung traktandierten Geschäften müssen bis spätestens 14 Tage vor der Tagung beim Präsidenten/bei der Präsidentin schriftlich eingegangen sein oder per Mail zugestellt worden sein. |
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Wahlen und Abstimmungen |
Bei Wahlen gilt im 1. Wahlgang das absolute Mehr, nachher das relative Mehr der abgegebenen Stimmen. |
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Wahlen und Abstimmungen erfolgen in der Regel offen. Ein Viertel der Anwesenden kann geheime Abstimmung verlangen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag, für den die Präsidentin/der Präsident gestimmt hat. |
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b) Vorstand |
Der Vorstand besteht aus drei bis sieben Mitgliedern, nämlich § Präsident/Präsidentin § Vizepräsident/Vizepräsidentin § Aktuar/Aktuarin § Beisitzer/Beisitzerinnen
Der Vorstand konstituiert sich selbstständig.
Gemäss Artikel 19 der Statuten von Bildung Thurgau nimmt der Präsident/die Präsidentin oder der Vizepräsident/die Vizepräsidentin Einsitz in die Geschäftsleitung von Bildung Thurgau. Das Kassieramt kann von einem Vorstandsmitglied oder einer externen, vom Vorstand bestimmten Person ausgeübt werden. |
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Aufgaben |
Dem Vorstand obliegen folgende Aufgaben § Führung der TMK § Durchführung der jährlich stattfindenden Jahrestagung § Durchführung von ausserordentlichen Jahrestagungen § Durchführung von Fachtagungen (Stufenkonferenzen) gemäss § 3 Volksschulverordnung § Ausführen der Beschlüsse der Jahrestagung § Organisation der Geschäfte auf allen Ebenen § Informationsaustausch auf allen Ebenen sicherstellen § Delegierte für kantonale Arbeitsgruppen oder Kommissionen wählen § Rechnungsführung |
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Gegen Beschlüsse des Vorstandes können 1/3 der Mitglieder gemeinsam an die Jahrestagung appellieren. |
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c) Revisionsstelle |
Die Revisionsstelle besteht aus zwei Revisorinnen oder Revisoren. |
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Aufgaben |
Die Revisionsstelle prüft die Rechnungsführung und die Jahresrechnung. Sie erstattet der Jahrestagung jährlich Bericht und Antrag. |
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III. Finanzen |
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Beiträge |
Die TMK wird von Beiträgen von Bildung Thurgau sowie von Mitgliederbeiträgen finanziert. |
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Entschädigungen |
Ein Entschädigungsreglement regelt sämtliche Entschädigungen für Leistungen der Organe. |
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Haftung |
Gegenüber Gläubigern des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. |
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IV. Schlussbestimmungen |
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Auflösung |
Eine Auflösung der TMK ist nur mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten möglich. |
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Bei einer Auflösung geht das Vermögen zur Aufbewahrung an Bildung Thurgau über. Erfolgt nicht innert zehn Jahren die Gründung eines Vereins mit ähnlicher Zielsetzung, geht das Vermögen ins Eigentum von Bildung Thurgau über. |
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Vollzug |
Die vorliegenden Statuten wurden an der Jahrestagung vom 15.09.2010 genehmigt und in Kraft gesetzt. |
Weitere Rechtsgrundlagen
- Jeweils geltende Statuten Bildung Thurgau mit Reglementen
- Jeweils aktuelle Leistungsvereinbarung zwischen DEK und Bildung Thurgau
- Gesetz über die Volksschule des Kantons Thurgau
- Verordnung über die Volksschule des Kantons Thurgau