Statuten der Thurgauer Mittelstufenkonferenz

 

  1. Allgemeines
  2. Organe
  3. Finanzen
  4. Schlussbestimmungen

 

I.  Allgemeines

 

 

Name und Sitz

Unter dem Namen Thurgauer Mittelstufenkonferenz (TMK) besteht eine Stufenkonferenz für den 2. Zyklus (3. – 6. Klasse) im Kanton Thurgau. Sie ist ein Verein im Sinn von Art. 60 ff. ZGB. Sitz des Vereins ist der jeweilige Wohnort der Präsidentin/des Präsidenten.

Zweck

Die TMK vertritt die pädagogischen, stufenspezifischen und standespolitischen Anliegen der gesamten Lehrerschaft des 2. Zyklus und fördert die Entwicklung des Berufsbildes.

Zuordnung

Gemäss Artikel 9 der Statuten von Bildung Thurgau sind die TMK und die anderen Teilkonferenzen Organe von Bildung Thurgau.

Mitglieder

Alle im Kanton Thurgau m 2. Zyklus (3. – 6. Klasse) tätigen Lehrpersonen können Mitglieder der TMK werden.

 

Schulleiter/innen von Primarschulen können Mitglied werden, sofern sie mindestens ein Pensum von 30% im 2. Zyklus unterrichten.

 

Lehrpersonen, welche die Bedingungen der Mitgliedschaft erfüllen, jedoch aus berufsspezifischen Gründen noch einer andern thurgauischen Teilkonferenz angehören, können ebenfalls Mitglied werden.

 

Die Mitgliedschaft erfolgt durch Bezahlung des Mitgliederbeitrags und gilt jeweils für ein Jahr.

 

Pensionierte und ehemalige Mitglieder der TMK können durch Bezahlung des Mitgliederbeitrags Passivmitglieder werden. Passivmitglieder haben jedoch kein Stimmrecht.

Aufgaben

Die TMK setzt die Strategie von Bildung Thurgau um. Sie erfüllt gemäss Artikel 12 der Statuten von Bildung Thurgau folgende Aufgaben:

 

§  Förderung des Unterrichts, der Aus- und Weiterbildung und der Schulentwicklung;

§  Behandlung von gesellschaftlichen Entwicklungen, welche die Schule betreffen;

§  Behandlung von Aufträgen der Geschäftsleitung von Bildung Thurgau;

§  Ausübung des Begutachtungs- und Antragsrechtes;

§  wahrnehmen des Mitspracherechtes beim Aushandeln von Leistungsaufträgen.

II. Organe

 

 

Die Organe der TMK sind:

a)    die Jahrestagung

b)    der Vorstand

c)    die Revisionsstelle

Amtsperiode

Die Amtsperiode beträgt für alle Funktionen vier Jahre, eine Demission ausserhalb der Amtsperiode ist möglich.

 

 

a) Jahrestagung

Die Jahrestagung ist das oberste Organ der TMK.

Aufgaben

Ihre Aufgaben sind

§  Wahl des Vorstands

§  Wahl des Präsidenten/der Präsidentin

§  Wahl der Delegierten  in die Delegiertenversammlung von Bildung Thurgau und deren Suppleanten

§  Wahl der Revisionsstelle

§  Beratung und Verabschiedung der statuarischen Geschäfte (Jahresbericht, Budget, Rechnung)

§  Verabschiedung von Anträgen und Stellungnahmen

§  Festsetzung des Mitgliederbeitrages

§  Genehmigung des Entschädigungsreglementes

 

 
Wahlbewerbungen

Bewerbungen für das Präsidium oder den Vorstand müssen bis spätestens 14 Tage vor der Tagung, an welcher die Wahl vorgenommen wird, beim Präsidenten oder bei der Präsidentin gemeldet werden.

 

 

Anträge

Anträge zu an der Jahrestagung traktandierten Geschäften müssen bis spätestens 14 Tage vor der Tagung beim Präsidenten/bei der Präsidentin schriftlich eingegangen sein oder per Mail zugestellt worden sein.

Wahlen und Abstimmungen

Bei Wahlen gilt im 1. Wahlgang das absolute Mehr, nachher das relative Mehr der abgegebenen Stimmen.

 

Wahlen und Abstimmungen erfolgen in der Regel offen. Ein Viertel der Anwesenden kann geheime Abstimmung verlangen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag, für den die Präsidentin/der Präsident gestimmt hat.

b) Vorstand

Der Vorstand besteht aus drei bis sieben Mitgliedern, nämlich

§  Präsident/Präsidentin

§  Vizepräsident/Vizepräsidentin

§  Aktuar/Aktuarin

§  Beisitzer/Beisitzerinnen

 

Der Vorstand konstituiert sich selbstständig.

 

Gemäss Artikel 19 der Statuten von Bildung Thurgau nimmt der Präsident/die Präsidentin oder der Vizepräsident/die Vizepräsidentin Einsitz in die Geschäftsleitung von Bildung Thurgau.

Das Kassieramt kann von einem Vorstandsmitglied oder einer externen, vom Vorstand bestimmten Person ausgeübt werden.

Aufgaben

Dem Vorstand obliegen folgende Aufgaben

§  Führung der TMK

§  Durchführung der jährlich stattfindenden Jahrestagung

§  Durchführung von ausserordentlichen Jahrestagungen

§  Durchführung von Fachtagungen (Stufenkonferenzen) gemäss § 3 Volksschulverordnung

§  Ausführen der Beschlüsse der Jahrestagung

§  Organisation der Geschäfte auf allen Ebenen

§  Informationsaustausch auf allen Ebenen sicherstellen

§  Delegierte für kantonale Arbeitsgruppen oder Kommissionen wählen

§  Rechnungsführung

 

Gegen Beschlüsse des Vorstandes können 1/3 der Mitglieder gemeinsam an die Jahrestagung appellieren.

c) Revisionsstelle

Die Revisionsstelle besteht aus zwei Revisorinnen oder Revisoren.

Aufgaben

Die Revisionsstelle prüft die Rechnungsführung und die Jahresrechnung. Sie erstattet der Jahrestagung jährlich Bericht und Antrag.

III. Finanzen

 

Beiträge

Die TMK wird von Beiträgen von Bildung Thurgau sowie von Mitgliederbeiträgen finanziert.

Entschädigungen

Ein Entschädigungsreglement regelt sämtliche Entschädigungen für Leistungen der Organe.

Haftung

Gegenüber Gläubigern des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

 

 

IV. Schlussbestimmungen

Auflösung

Eine Auflösung der TMK ist nur mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten möglich.

 

Bei einer Auflösung geht das Vermögen zur Aufbewahrung an Bildung Thurgau über. Erfolgt nicht innert zehn Jahren die Gründung eines Vereins mit ähnlicher Zielsetzung, geht das Vermögen ins Eigentum von Bildung Thurgau über.

Vollzug

Die vorliegenden Statuten wurden an der Jahrestagung vom 15.09.2010 genehmigt und in Kraft gesetzt.

 

 

Weitere Rechtsgrundlagen

  • Jeweils geltende Statuten Bildung Thurgau mit Reglementen
  • Jeweils aktuelle Leistungsvereinbarung zwischen DEK und Bildung Thurgau
  • Gesetz über die Volksschule des Kantons Thurgau
  • Verordnung über die Volksschule des Kantons Thurgau